Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 04.06.2021 - 1 LA 145/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,15741
OVG Niedersachsen, 04.06.2021 - 1 LA 145/20 (https://dejure.org/2021,15741)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.06.2021 - 1 LA 145/20 (https://dejure.org/2021,15741)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Juni 2021 - 1 LA 145/20 (https://dejure.org/2021,15741)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,15741) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 34 Abs 1 BauGB; § 50 Abs 3 S 1 BauO ND
    Außenbereich; Außenbereichsfinger; Baulücke; Bebauungszusammenhang; Gewässer; Grünfläche; Grünzug; Innenbereich; Werbeanlage

  • baurechtsiegen.de

    Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umbauter Grünzug: Innenbereich oder Außenbereichsfinger?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2021, 1558
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.08.2019 - 4 B 8.19

    Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.06.2021 - 1 LA 145/20
    Maßgeblich für das Bestehen des geforderten Bebauungszusammenhangs ist, inwieweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche (noch) diesem Zusammenhang angehört (vgl. zuletzt BVerwG, Beschl. v. 30.8.2019 - 4 B 8.19 -, juris Rn. 8).

    Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um sich als zusammenhängende Bebauung darzustellen, ist jedoch nicht nach geografisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden Würdigung der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten einzelfallbezogen zu entscheiden (vgl. zuletzt BVerwG, Beschl. v. 30.8.2019 - 4 B 8.19 -, juris Rn. 8).

  • BVerwG, 11.06.1992 - 4 B 88.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.06.2021 - 1 LA 145/20
    Soweit die Klägerin die Zugehörigkeit der Vorhabenfläche zum Innenbereich daraus ableitet, dass dieser von den Flurstücken H. und I. eingerahmt werde, verkennt sie, dass Grundstücksflächen und -grenzen für die Zuordnung eines Standorts zum Innenbereich ohne Bedeutung sind (BVerwG, Beschl. v. 11.6.1992 - 4 B 88.92 -, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2023 - 1 LA 56/23

    Außenbereich; Außenbereichsfinger; Außenbereichszunge; Baulücke; Innenbereich;

    Maßgeblich für das Bestehen des geforderten Bebauungszusammenhangs ist, inwieweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche (noch) diesem Zusammenhang angehört (S. 7 f. UA; vgl. auch Senatsbeschl. v. 4.6.2021 - 1 LA 145/20 -, NVwZ 2021, 1558 = juris Rn. 8; v. 8.7.2021 - 1 LA 8/19 -, BauR 2021, 1793 = ZfBR 2022, 170 = NVwZ-RR 2022, 20 = juris Rn. 7).

    Vielmehr stellt sich der Grünzug, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausführt, als eine 1, 8 ha große zusammenhängende unbebaute Freifläche ähnlich einer Waldlichtung dar, die sich im Hinblick auf ihre Größe im Vergleich zu Grundstücksgrößen in der näheren Umgebung, ihre Nutzung als Grünfläche, ihren Zuschnitt und ihre Funktion klar von den sie umgebenden Grundstücken abgrenzt, und einen eigenständigen "Außenbereichsfinger" bildet (vgl. Senatsbeschl. v. 8.7.2021 - 1 LA 8/19 -, BauR 2021, 1793 = ZfBR 2022, 170 = NVwZ-RR 2022, 20 = juris Rn. 7; v. 4.6.2021 - 1 LA 145/20 -, NVwZ 2021, 1558 = juris Rn. 8).

  • VG Neustadt, 10.12.2021 - 5 K 392/21

    Rücknahme eines Bauvorbescheides

    Das wiederum hängt davon ab, inwieweit nach der für die Betrachtung maßgeblichen Verkehrsauffassung die aufeinanderfolgende Bebauung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt (s. BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2018 - 4 B 51/17 -, NVwZ 2018, 1651 und Beschluss vom 30. August 2019 - 4 B 8/19 -, BauR 2019, 1887; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 4. Juni 2021 - 1 LA 145/20 -, NVwZ 2021, 1558).
  • OVG Niedersachsen, 08.07.2021 - 1 LA 8/19

    Außenbereich; Außenbereichsfinger; Baulücke; Bebauungszusammenhang; Eigenart der

    Mag die Freifläche auch rechnerisch derart aufgeteilt werden können, dass sie lediglich die Tiefe eines Bauplatzes aufweist, so stellte sich die Gesamtfläche doch nicht als eine Reihe von Baulücken, sondern als "Außenbereichsfinger" dar (vgl. zu einem ähnlichen Fall jüngst Senatsbeschl. v. 4.6.2021 - 1 LA 145/20 -, juris).
  • VG Hannover, 13.10.2023 - 12 B 1365/23

    Außenbereich; Erweiterungsabsicht; Geruch; Gerüche; Heranrückende Wohnbebauung;

    Maßgeblich für das Bestehen eines Bebauungszusammenhangs ist, inwieweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche (noch) diesem Zusammenhang angehört (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 04.06.2021 - 1 LA 145/20 -, juris Rn. 8; BVerwG, Beschl. v. 30.08.2019 - 4 B 8.19 -, juris Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht